Geprüfter Abwassermeister / geprüfte Abwassermeisterin
1. Berufsbild
Die Aufgaben eines Abwassermeisters / einer Abwassermeisterin sind
sehr vielfältig. Sie umfassen:
- Planen, Überwachen, Steuern und Dokumentieren von Prozessabläufen
- Durchführen
sowie Überwachen und Auswerten von Messungen
und analytischen Arbeiten zur Prozess- und Qualitätskontrolle
- Erkennen
von Störungen und Einleiten von Maßnahmen zu deren
Beseitigung
- Durchführen, Veranlassen und Beaufsichtigen der Instandhaltung
von Maschinen, Geräten, Rohrleitungssystemen und baulichen Anlagen
- Überwachung der Kosten und der Arbeitsleistung
- Koordinieren der
Zusammenarbeit mit Dritten und Abwicklung von Aufträgen
- Führen
der Mitarbeiter
- Durchführen und Organisieren der Ausbildung von
Fachkräften
2. Berufliche Qualifikation*
2.1 Berufs- und arbeitspädagogische
Qualifikationen
- gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung oder anderer
gleichwertiger öffentlich-rechtlicher Regelung
2.2 Grundlegende Qualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information,
Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigen naturwissenschaftlicher
und technischer Gesetzmäßigkeiten
2.3 Handlungsspezifische Qualifikationen
- Handlungsbereich Technik (Betrieb, Überwachung, Instandhaltung)
- Handlungsbereich
Organisation (Kostenwesen, Betriebsführung- und überwachung,
Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Recht)
- Handlungsbereich
Führung und Personal (Personalführung,
Personalentwicklung, Managementsysteme)
3. Zulassungsvoraussetzungen*
Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer Folgendes nachweist:
- Abschlussprüfung zur Fachkraft für Abwassertechnik und
danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
- Abschlussprüfung zum/r Ver- und Entsorger/-in, elektrotechnische
Qualifikation und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
- Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, elektrotechnische
Qualifikation und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
- Eine mindestens dreijährige Berufspraxis, elektrotechnische
Qualifikation und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
Die Zulassung muss beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Sachgebiet 12d
76247 Karlsruhe
Tel. (0721)926-0
bzw. bei der zuständigen IHK beantragt werden.
4. Stundentafel
4.1 Erstes Schuljahr
- 2 h Rechtsbewusstes Handeln
- 3 h Betriebswirtschaftliches Handeln
- 2 h Anwenden von Methoden der
Information, Kommunikation und Planung
- 2 h Zusammenarbeit im Betrieb
- 3 h Berücksichtigung naturwissenschaftlicher
und technischer Gesetzmäßigkeiten
4.2 Zweites Schuljahr
- 2 h Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer
Gesetzmäßigkeiten
- 7 h Handlungsbereich Technik
- 1 h Handlungsbereich Organisation
- 2 h Handlungsbereich Führung
und Personal
5. Unterrichtsorganisation
Der Unterricht findet während der üblichen Schulzeiten an
jedem Freitag von 8.00 Uhr bis 16.45 Uhr (9 Unterrichtsstunden) und an
jedem zweiten Samstag von 7.30 Uhr bis 12.50 Uhr (6 Unterrichtssunden)
statt.
6. Kosten
Die Kosten für den Kurs betragen derzeit 350.- € pro Kursjahr.
Dazu kommen Kosten für Lehrmittel, Exkursionen und Prüfungsgebühren.
7. Anmeldung
Der Kurs findet alle zwei Jahre statt. Die Anmeldung muss bis zum 1.
März des Jahres erfolgen, in dem der Kurs beginnt, mit den folgenden
Unterlagen:
- Anmeldeformular der Schule
- Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben
des bisherigen Bildungswegs und der Berufspraxis
- Abschlusszeugnis
der Berufsschule
- Gesellenbrief/Facharbeiterbrief
- Arbeitszeugnisse
- Zulassung des RP Karlsruhe bzw. der IHK
Der nächste Kurs beginnt voraussichtlich im September 2010. Sollten
mehr Bewerber als Kursplätze vorhanden sein, wird ein Auswahlverfahren
durchgeführt. Bis Mitte April erhalten Sie Bescheid, ob Sie zum
Kurs zugelassen sind.
*Auszüge aus dem Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 12,
ausgegeben zu Bonn am 28. Februar 2005
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