Umwelt
Berufsschule
Meisterschule
Berufskolleg
 

Geprüfter Abwassermeister / geprüfte Abwassermeisterin

1. Berufsbild

Die Aufgaben eines Abwassermeisters / einer Abwassermeisterin sind sehr vielfältig. Sie umfassen:

  • Planen, Überwachen, Steuern und Dokumentieren von Prozessabläufen
  • Durchführen sowie Überwachen und Auswerten von Messungen und analytischen Arbeiten zur Prozess- und Qualitätskontrolle
  • Erkennen von Störungen und Einleiten von Maßnahmen zu deren Beseitigung
  • Durchführen, Veranlassen und Beaufsichtigen der Instandhaltung von Maschinen, Geräten, Rohrleitungssystemen und baulichen Anlagen
  • Überwachung der Kosten und der Arbeitsleistung
  • Koordinieren der Zusammenarbeit mit Dritten und Abwicklung von Aufträgen
  • Führen der Mitarbeiter
  • Durchführen und Organisieren der Ausbildung von Fachkräften

2. Berufliche Qualifikation*

2.1 Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

  • gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung oder anderer gleichwertiger öffentlich-rechtlicher Regelung

2.2 Grundlegende Qualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

2.3 Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Handlungsbereich Technik (Betrieb, Überwachung, Instandhaltung)
  • Handlungsbereich Organisation (Kostenwesen, Betriebsführung- und überwachung, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Recht)
  • Handlungsbereich Führung und Personal (Personalführung, Personalentwicklung, Managementsysteme)

3. Zulassungsvoraussetzungen*

Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer Folgendes nachweist:

  • Abschlussprüfung zur Fachkraft für Abwassertechnik und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
  • Abschlussprüfung zum/r Ver- und Entsorger/-in, elektrotechnische Qualifikation und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
  • Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, elektrotechnische Qualifikation und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
  • Eine mindestens dreijährige Berufspraxis, elektrotechnische Qualifikation und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis

Die Zulassung muss beim

Regierungspräsidium Karlsruhe
Sachgebiet 12d
76247 Karlsruhe
Tel. (0721)926-0

bzw. bei der zuständigen IHK beantragt werden.

4. Stundentafel

4.1 Erstes Schuljahr

  • 2 h Rechtsbewusstes Handeln
  • 3 h Betriebswirtschaftliches Handeln
  • 2 h Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • 2 h Zusammenarbeit im Betrieb
  • 3 h Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

4.2 Zweites Schuljahr

  • 2 h Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
  • 7 h Handlungsbereich Technik
  • 1 h Handlungsbereich Organisation
  • 2 h Handlungsbereich Führung und Personal

5. Unterrichtsorganisation

Der Unterricht findet während der üblichen Schulzeiten an jedem Freitag von 8.00 Uhr bis 16.45 Uhr (9 Unterrichtsstunden) und an jedem zweiten Samstag von 7.30 Uhr bis 12.50 Uhr (6 Unterrichtssunden) statt.

6. Kosten

Die Kosten für den Kurs betragen derzeit 350.- € pro Kursjahr. Dazu kommen Kosten für Lehrmittel, Exkursionen und Prüfungsgebühren.

7. Anmeldung

Der Kurs findet alle zwei Jahre statt. Die Anmeldung muss bis zum 1. März des Jahres erfolgen, in dem der Kurs beginnt, mit den folgenden Unterlagen:

  • Anmeldeformular der Schule
  • Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben des bisherigen Bildungswegs und der Berufspraxis
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule
  • Gesellenbrief/Facharbeiterbrief
  • Arbeitszeugnisse
  • Zulassung des RP Karlsruhe bzw. der IHK

Der nächste Kurs beginnt voraussichtlich im September 2010. Sollten mehr Bewerber als Kursplätze vorhanden sein, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Bis Mitte April erhalten Sie Bescheid, ob Sie zum Kurs zugelassen sind.

*Auszüge aus dem Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 28. Februar 2005

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