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Meisterschule
 

Berufsbezeichnung: Damen- und Herrenschneidermeister/in

Berufsbild

Durch die Novellierung des Handwerksrechts ergab sich eine Neuordnung der Handwerksordnung. Als Folge davon ist der Meisterbrief bei den Maßschneidern/Damen- und Herrenschneider/innen nicht mehr zwingend als Voraussetzung für die Selbständigkeit erforderlich. Dennoch gilt der Erwerb des Meisterbriefes als fakultatives Qualitätssiegel.

Zweck des Meisterprüfungsvorbereitungslehrganges ist die erfolgreiche Durchführung der Meisterprüfung im Damen- und Herrenschneiderhandwerk mit einem der folgenden Ziele:

im Handwerk

- Meisterin/Meister im eigenen Maßatelier
- Werkstattleiterin/Werkstattleiter in einer Maßschneiderei
- Atelierleiterin/Atelierleiter bei Theater, Film, Fernsehen
- Atelierleiterin/Atelierleiter im Einzelhandel

in der Industrie

- Produktionsleitung im In- und Ausland
- Schnitttechnikerin/Schnitttechniker
- Modellmacherin/Modellmacher

allgemein

- Technische Lehrerin/Technischer Lehrer ...

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