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Vorbereitungskurs zur Meisterprüfung Sattler

Der Unterricht findet in den Räumen der Kerschensteinerschule in Stuttgart-Feuerbach statt.
Der Kurs beginnt bei genügender Bewerberzahl im September und und endet im Juli.

Unterrichtszeiten

wöchentlich am FREITAG: 12.30 Uhr bis 17.40 Uhr
14-tägig an einem
Wochentag abends:
17.15 Uhr bis 20.30 Uhr
14-tägig am SAMSTAG: 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Der genaue Terminplan wird bei Kursbeginn ausgeteilt.
Für Prüfungszeiten und zusätzliche (ganztägige) Unterrichtseinheiten und Exkursionen sind zusätzlich etwa 10 Tage einzuplanen. Der Unterricht wird voraussichtlich von sieben erfahrenen Lehrern der Berufs- und Meisterschule für Sattler-, Polsterer und Raumausstatter der Kerschensteinerschule gehalten.
Bei organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Herrn TOL Jürgen Straub, Steiermärker Straße 72, 70469 Stuttgart, Tel.: 0711/13549-759

Der Meisterprüfungskommission steht zur Zeit Frau Gula vor. Fragen an die Prüfungskommission können über Herrn Straub weitergereicht und geklärt werden.

Kursplanung 2010/2011

September 2010 Lehrgangsbeginn
Mitte Januar 2011 Abgabe der Anmeldung des Prüfungsstückes
Ende April 2011 Schriftliche Prüfung : Dauer 1 Tag
Anfang Juni 2011 Abgabe der Beschreibung, Kalkulation und Zeichnung des Prüfungsstückes
Ende Juni 2011 Arbeitsproben : Dauer 1 Tag (samstags)
Ende Juni 2011 Mündliche Prüfung
Ende Juli 2011 Praktische Prüfung : Dauer 1 Woche
HWK-Meisterfeier Termin wird bekannt gegeben

Meisterprüfungsarbeit (Teil I)

Als Meisterprüfungsarbeit kann eine der nachstehend genannten Arbeiten angefertigt werden:

  • vollständiger Innenausschlag eines PKW oder einer Kutsche
  • ein Cabriolett-Verdeck mit Himmel und Polsterung
  • Bootsverdeck mit Innenpolsterung
  • Kutsch- / Arbeitsgeschirr
  • Arbeitskummet
  • Sellet mit Beriemung
  • Reitsattel
  • LKW-Zollplane bzw. LKW-Plane + Polstern, Beziehen einer LKW-Sitzgarnitur+ Zusatzarbeit
  • Musterkoffer oder Ledertasche mit Einsätzen
  • Polstern und Beziehen eines Turnpferdes und eines Turnkastens
  • auch Eigenvorschläge sind möglich

Als Arbeitsprobe sind drei der nachstehend genannten Arbeiten auszuführen:

  • verschiedene Handnähte
  • verschiedene Maschinennähte
  • Schweißnähte
  • Klebe- und Einfassarbeiten
  • Spann- und Schnürarbeiten

Prüfungsfächer Theorie (Teil II)

In Teil II sind Kenntnisse in den folgenden fünf Prüfungsfächern nachzuweisen:

  • Fachzeichnen
  • Fachtechnologie
  • Werkstoffkunde
  • Fachrechnen
  • Kalkulation

Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen.
Auf Antrag ist auf die mündliche Prüfung zu verzichten, wenn mindestens gute Leistungen erbracht worden sind.

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